| Unfallversicherung vergleichen und guenstiger versichern | |
| Häufig
gestellte
Fragen:
1. Wer ist Ihr Ansprechpartner?
2. Wen kann ich wie versichern? 3. Im öffentlichen Dienst beschäftigt? 4. Versicherungsbeginn? 5. Zahlungsweise? 6. 5-Jahresvertrag? 7. Versicherungssumme? 8. Progression? (Erhöhung der Versicherungssumme) 9. Versicherungssumme bei Unfalltod? 10. Unfallrente pro Monat? 11. Berufstyp? 12. Krankenhaus- und Genesungsgeld pro Tag? 13. Kosmetische Operationen? 14. Gliedertaxe 1. Wer ist Ihr Ansprechpartner? Ihr Antrag wird von unserem Kooperationspartner für Versicherungen; pecumax GmbH überprüft und direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft weiter geleitet. Bei Fragen rund um den Versicherungsschutz, zu Ihrem Antrag oder zu Schadensfällen können Sie sich ebenfalls an pecumax GmbH wenden. Sie können Ihr Anliegen per E-Mail an info@pecumax.de oder per Post an pecumax GmbH, Petersburger Str. 94, 10247 Berlin schicken. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an den Versicherer wenden. 2. Wen kann ich wie versichern? In
der
Unfallversicherung gibt es bei vielen Tarifen Nachlässe für Familien-
oder
Mehrpersonenversicherungen. Daher ist es sinnvoll, die gesamte Familie
auf
einmal zu versichern als für jedes Familienmitglied eine einzelne
Versicherung
abzuschließen. 3. Im öffentlichen Dienst beschäftigt? Ob
der
Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und somit
Beamtenstatus hat. Viele Versicherungen gewähren Rabatte für
Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes. Wenn Sie das
genaue Datum des Versicherungsbeginns
noch nicht wissen,
geben Sie bitte den voraussichtlichen Termin an. Wichtig ist
allerdings, ob der
Versicherungsbeginn vor oder nach dem Jahreswechsels liegt. Sie
können hier
wählen, in welchem Turnus der Versicherungsbeitrag bezhalt werden soll.
Generell ist die jährliche Zahlung zu empfehlen, bei unterjähriger
Zahlung
schlagen die Versicherer üblicherweise 2% bei halbjährlicher, 3% bei
vierteljährlicher und 5% bei monatlicher Zahlungsweise auf die
Jahresprämie
auf. Wenn Sie bereit sind, einen 5-Jahresvertrag abzuschließen, so gewähren einige Versicherer dafür einen Rabatt. Es bedeutet jedoch, dass Sie für fünf Jahre an die Versicherung gebunden sind. Das ausserordentliche Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch die Versicherung steht Ihnen jedoch weiterhin zu, auch wenn die fünf Jahre noch nicht abgelaufen sind. Versicherungssumme an, die im Falle der Invalidität ausbezahlt werden soll. Die tatsächlich ausgezahlte Summe im Schadensfall richtet sich bei der Unfallversicherung nach dem Grad der Invalidität (s. Gliedertaxe) und der Progression. 8. Progression? (Erhöhung der Versicherungssumme) Die Progression gibt an, ob die Leistung im Schadensfall bei steigender Invalidität linear (proportional) oder progressiv (überproportional) ansteigt. In den meisten
Tarifen werden
unterschiedliche
Progressionsmodelle angeboten, meistens zwischen 100% und 500 %. 9. Versicherungssumme bei Unfalltod? Versicherungssumme an, die im Falle des Todes durch einen Unfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden soll. Ausserdem zahlt die Versicherung bei Unfällen mit Invaliditätsfolgen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Vorschüsse auf die Invaliditätsleistung. Der Vorschuss auf die Invaliditätsleistung wird maximal bis zur Höhe der Todesfallsumme geleistet und kann nur beansprucht werden, wenn eine Todesfallsumme versichert ist (§ 11, II AUB). Ist eine Unfallrente vereinbart bezahlt die Unfallversicherung ab 50% Invalidität die vereinbarte Rente. Generell wird im
Bereich der
Allgemeinen Unfallversicherung
zwischen drei Gefahrengruppen (A, B und K) unterschieden: Abgesehen von Sondertarifgruppen und Kindern ist die Gefahrengruppe A die günstigere Klassifikation. - Gefahrengruppe
B (körperlich / handwerklich tätig): -
Gefahrengruppe K (Kinder): - Sondergruppe
Hausfrauen / Studenten: 12. Krankenhaus- und Genesungsgeld pro Tag? Wenn Sie ein
Krankenhaustagegeld vereinbaren, so erhalten
Sie dieses in der vereinbarten Höhe für jeden Tag, den Sie nach einem
Unfall im
Krankenhaus verbringen. Genesungsgeld Das Genesungsgeld
erhalten Sie
für die gleiche Anzahl von
Kalendertagen, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens
jedoch für
100 Tage und zwar: Wenn nach einem Unfall kosmetische Operationen notwendig werden oder von einer versicherten Person gewünscht werden, so erstattet die Unfallversicherung diese Operation (inkl. Kosten für Unterbringung in einer Klink, Arzthonorare usw.) bis maximal zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für kosmetische Operationen Für wesentliche
Beeinträchtigungen am Körper wurden die
Invaliditätsgrade in einer so genannten Gliedertaxe festgelegt. Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen. Um dies genau feststellen zu können, muss in diesem Fall ein vom Versicherer ausgesuchter Gutachters eingeschaltet werden. Die meisten Versicherer bieten Tarife an, bei denen die Gliedertaxe erhöht wird. Werden Körperteile durch den Unfall betroffen, die in der Gliedertaxe nicht erwähnt werden, so wird unter ärztlichen Gesichtspunkten beurteilt, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Sind mehrere Körperteile durch den Unfall betroffen, werden die Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch nicht angenommen. |
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